PRIVATGUTACHTEN

IM SCHADENSFALL SCHNELLER ALS JUSTITIA.

Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich die Erstellung von Privatgutachten im Schadensfall befürwortet (Aktenzeichen : IV ZR 57/08 ) . Seither müssen Privatgutachten von den Gerichten in Streitfällen mit berücksichtigt werden.

Aber warum sollten Sie überhaupt ein Privatgutachten erstellen lassen, wenn das Gericht, vor dem Sie um die Kosten für die Schadenssanierung kämpfen, doch sowieso „irgendwann“ einen Gutachter beauftragen wird? Genau! – „Irgendwann“ wird es ihn beauftragen, denn Justitias Mühlen mahlen bekanntlich schon mal etwas langsamer, und es gehen vermutlich Monate ins Land, bis Ihr Haus einen gerichtlich bestellten Gutachter sieht.

Das Privatgutachten liegt Ihnen hingegen schon nach drei bis vier Wochen vor – und wird von uns genauso detailliert erstellt wie ein gerichtlich veranlasstes Gutachten. Außerdem enthält es für Sie wichtige Hinweise und Tipps zur Schadenssanierung, unser zusätzlicher Service, den ein Gerichtsgutachten nicht bietet.