Die öffentliche Bestellung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, aber keine Zulassung zu einem Beruf. Sie soll Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet überdurchschnittlich sachkundige und erfahrene Gutachter zur Verfügung stellen, wenn ein Bedarf dafür besteht. Die öffentliche Bestellung erleichtert die Suche nach sachlich und persönlich besonders geeigneten Sachverständigen. Diese werden von der SIHK zu Hagen unter strengen Kriterien überprüft und überwacht.
Mit dem Beschluss der neuen Landesbauordnung hat der NRW-Landtag am 12. Juli 2018 viele grundlegende Änderungen auf den Weg gebracht, u.a. den „Qualifizierten Tragwerksplaner“. Wie in den allgemeinen Informationen (s. Detailtext unten) bereits berichtet, gilt seit Januar 2019 mit der neuen Bauordnung (BauO NRW 2018) auch eine Listenführung für qualifizierte Tragwerksplaner. Die Konsequenz ist, dass danach zukünftig jede Tragwerksplanung von einem/einer qualifizierten Tragwerksplaner/in aufgestellt sein muss.
Was können wir für Sie und Ihr Haus tun? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihre Soko „Haus“, Ingenieur- und Sachverständigenbüro Altenberger in Meinerzhagen.